Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenvorverkauf und den Veranstaltungsbesuch

Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für den Kartenvorverkauf sowie die Durchführung und den Besuch von Veranstaltungen des Bach-Archivs Leipzig, Stiftung bürgerlichen Rechts – nachfolgend „Bach-Archiv“ – Anwendung. Hierzu zählen insbesondere die Veranstaltungen des Bachfestes Leipzig, sowie alle sonstigen Veranstaltungen, die in Verantwortung des Bach-Archivs durchgeführt werden. Werden Veranstaltungen von Dritten durchgeführt, wird hierauf bei der Vorankündigung ausdrücklich hingewiesen. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig, des Mendelssohn-Hauses, des Schumann-Hauses und der Oper Leipzig im Rahmen des Bachfestes Leipzig. 


I. Kartenvorverkauf


§ 1 Vorverkaufsstellen 
Der Kartenvorverkauf im Internet und telefonische Bestellungen erfolgen über unseren Vertriebspartner egocentric Systems GmbH. Telefonische Kartenbestellungen sind unter der Rufnummer 0341-9137 333 (Mo-Fr: 9–17 h) möglich. Online-Kartenbestellungen sind unter www.bachfestleipzig.de möglich. 
Die Abwicklung und das Inkasso der für den Online-Shop verfügbaren Zahlungsarten zwischen dem Kunden und dem Bach-Archiv Leipzig – über auf www.bachfestleipzig.de geschlossene Kaufverträge – erfolgt über den Dienstleister egocentric Systems GmbH. Dieser führt auch das Fulfillment (Zahlungsabwicklung) und den Kundenservice als beauftragte Erfüllungsgehilfen des Bach-Archivs Leipzig durch. 
Der Kartenvorverkauf erfolgt außerdem über den Shop des Bach-Museums sowie ausgewählte Vorverkaufsstellen in Leipzig (Musikalienhandlung Oelsner, Ticketgalerie).
§ 2 Kartenpreise
(1) Die angegebenen Kartenpreise verstehen sich als Endpreise inklusive aller Gebühren. 
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Eintrittskarten im Eigentum des Bach-Archivs.
§ 3 Ermäßigungen
(1) Soweit ermäßigte Karten angeboten werden, gelten die ermäßigten Preise für folgende Personengruppen: Schwerbehinderte (Begleitpersonen haben bei entsprechendem Vermerk im Schwerbehindertenausweis Anspruch auf einen kostenfreien Platz), Arbeitslose und Bezieher/innen von Bürgergeld, Schüler/innen, Auszubildende, Studierende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende. Inhaber/innen des Leipzig-Passes erhalten eine gesonderte Ermäßigung.
(2) Weiterhin besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines Klima-Passes, mit dem touristische Gäste auf freiwilliger Basis den CO²-Ausstoß ihrer Anreise zum Bachfest kompensieren können. Dieser Klima-Pass kann auf www.bachfestleipzig.de erworben werden und berechtigt die/den Inhaber/in zum Bezug von bis zu zwei Eintrittskarten pro Veranstaltung für das Bachfest Leipzig zu einem um 15% ermäßigten Preis für ausgewählte Veranstaltungen. Eine Kombination mit anderen Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Klima-Pass ist nicht übertragbar. Der Klima-Pass kann nicht für Führungen und Veranstaltungen des Bachfestes genutzt werden, die nicht in der Verantwortung des Bach-Archivs durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig, des Mendelssohn-Hauses, des Schumann-Hauses sowie der Oper Leipzig.
(3) Die vorstehenden Ermäßigungsberechtigungen können nur berücksichtigt werden, wenn vor Erwerb der Eintrittskarte durch den/die Berechtigte/n auf diese hingewiesen wurde. Bereits zum Normalpreis erworbene Eintrittskarten können auch bei späterer Vorlage einer Ermäßigungsberechtigung nicht mehr in ermäßigte Karten umgetauscht werden.
§ 4 Rückgabe von Eintrittskarten
(1) Die Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten ist grundsätzlich nicht möglich.
(2) Bei einer durch das Bach-Archiv zu vertretenden Absage oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung können die Gäste vom Kartenerwerb zurücktreten und der Kartenpreis wird zurückerstattet. Weitergehende Schäden werden nicht ersetzt. Dies gilt nicht, wenn die Absage oder terminliche Verlegung grob fahrlässig oder vorsätzlich durch das Bach-Archiv herbeigeführt worden ist. Das genaue Prozedere für die Rückerstattung wird unter www.bachfestleipzig.de bekanntgegeben, sobald eine Absage oder terminliche Verlegung erfolgen muss.
(3) Bei einer Änderung des Veranstaltungsortes behalten bereits erworbene Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. 
(4) Das Bach-Archiv gibt die Absage, ebenso wie die zeitliche oder örtliche Verlegung von Veranstaltungen unverzüglich über seine Webseite www.bachfestleipzig.de bekannt.
(5) Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
(6) Bei Verlust der Eintrittskarte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Gäste glaubhaft machen, welche Eintrittskarte sie erworben haben. Besitzer/innen von Originalkarten haben Vorrang gegenüber Besitzer/innen von Ersatzkarten.


II. Veranstaltungsbesuch


§ 1 Einlass
(1) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte angegebenen Veranstaltung. 
(2) Ermäßigungsberechtigungen sind unaufgefordert am Einlass vorzulegen. Können Gäste den Nachweis nicht vorlegen, besteht, soweit eine Abendkasse vorhanden ist, die Möglichkeit, den Differenzbetrag zum Normalpreis nachzuzahlen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf den Veranstaltungsbesuch oder eine Rückerstattung des Kartenpreises. 
(3) Einlass ist in der Regel 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Erscheinen die Gäste nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsbeginn, besteht kein Anspruch auf Besuch der Veranstaltung. Ein späterer Einlass liegt im Ermessen des Saalpersonals und ist regelmäßig nur in den Pausen möglich.
§ 2 Besetzungs- und Programmänderungen
(1) Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten.
(2) Änderungen angekündigter Programme behält sich der Veranstalter vor und gibt diese gegebenenfalls vor Ort bekannt. Diese Änderungen berechtigen nur dann zur Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten, wenn die Mehrheit zuvor angekündigter Programminhalte ausgewechselt wird. 
Kartenrückgabe siehe I § 4 (2).
§ 3 Abbruch der Veranstaltung 
Wird eine Veranstaltung vorzeitig abgebrochen, besteht ein Rückerstattungsanspruch nur, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder (wenn keine Pause vorgesehen ist) vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Veranstaltungsdauer erfolgt). Kartenrückgabe siehe I § 4 (2).
§ 3 a. Spezialregelungen zu den Open-Air-Veranstaltungen
Bei den Open-Air-Veranstaltungen im Rahmen des Bachfestes ist ein Wetterrisiko nicht auszuschließen. Bei Regen sowie einer unklaren Wettersituation (z.B.: Starkregen oder Gewitter) kann es zu einer Absage kommen. 
§ 4 Sichtbehinderungen
Die Veranstaltungen des Bach-Archivs finden überwiegend in authentischen Aufführungsstätten statt. Bedingt durch die architektonischen Voraussetzungen der Räume und die hieraus resultierenden Aufführungsbedingungen kann es auf Plätzen aller Kategorien teilweise oder vollständig zu Sichtbehinderungen kommen. Diese führen nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu Minderungsansprüchen der Gäste.
§ 5 Garderobenhaftung
Das Bach-Archiv ist nicht verpflichtet, für die von ihm durchgeführten Veranstaltungen eine bewachte Garderobe zur Verfügung zu stellen. Ist eine bewachte Garderobe nicht vorhanden, treffen das Bach-Archiv keine diesbezüglichen Obhutspflichten. Werden durch das Bach-Archiv Garderoben und Garderobenpersonal bereitgestellt, haftet das Bach-Archiv für Schäden oder den Verlust der Garderobe nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Bach-Archiv untersagt die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art während der Veranstaltung, auch für private Zwecke. Bei Zuwiderhandlungen können Gäste aus dem Veranstaltungsort verwiesen werden.
(2) Werden von Veranstaltungen des Bach-Archivs Bild- und/oder Tonaufnahmen für TV, Internet, Printmedien von hierzu vom Bach-Archiv ermächtigten Personen durchgeführt, erklären sich die Gäste durch die Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass eventuell Aufnahmen in Bild und Ton erfolgen und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
§ 7 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen und -gehilfinnen, insbesondere des Konzertdienstpersonals bedienen.
Den Anweisungen des Personals an den Veranstaltungsstätten ist Folge zu leisten
Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte kann Gästen verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Gäste belästigen. Gäste können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Gäste belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Gästen verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Gäste nicht.
Es ist nicht gestattet, am Eingangsbereich Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.


III. Allgemeine Bestimmungen


§ 1 Haftungsausschluss
Das Bach-Archiv haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf einer Verletzung von Leib, Leben oder der Gesundheit beruhen. Ebenso haftet das Bach-Archiv unbeschränkt für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten). 
Im Übrigen ist die Haftung des Bach-Archivs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 2 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten beider Vertragsparteien ist Leipzig, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland oder hat der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Leipzig.
(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Stand: September 2025

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